Presseerklärung
Erfurt, 18. Juni 2013
Aufhebung der Residenzpflicht ist wichtiger humanitärer Akt
Als „wichtigen humanitären Akt für die betroffenen Flüchtlinge“, hat Regine Kanis die Aufhebung der Residenzpflicht bezeichnet, die heute im Kabinett mit der Änderung der Residenzpflichtverordnung beschlossen worden ist.
Kanis: „Endlich können sich Flüchtlinge auch im Freistaat Thüringen frei bewegen, wie es in anderen Bundesländern schon lange möglich ist. Das begrüßt die SPD-Fraktion nachdrücklich.“ Die Aufhebung der Residenzpflicht sei aber auch ein wichtiger Beitrag zur Willkommenskultur, der Thüringen gut zu Gesicht stehe.
„Ich hätte mir allerdings gewünscht, dass der Innenminister schon früher aktiv geworden wäre“, so Kanis. Denn die Auswertung der Verordnung über den vorübergehenden Aufenthalt von Asylbewerbern außerhalb des Bereichs der Aufenthaltsgestattung – die der Innenminister in seiner Pressemitteilung anführt - liege schließlich schon eine ganze Weile vor.
Kanis erinnerte daran, dass es erst der Ankündigung der SPD-Fraktion bedurfte, im Landtag die Abstimmung zur Residenzpflicht zur Gewissensfrage zu erklären, ehe sich die CDU-Fraktion und der Innenminister bewegt haben. „Aber letztlich hat sich unsere Hartnäckigkeit für die Flüchtlinge gelohnt und das freut mich“.