Berufspendler bekommen Geld vom Finanzamt zurück

Veröffentlicht am 10.12.2008 in Steuern & Finanzen

Foto: Copyright dpa

Das Bundesverfassungsgericht erklärte am 9. Dezember die Reform der Pendlerpauschale für verfassungswidrig. Damit tritt ab sofort die alte Norm wieder in Kraft. Tausende Berufspendler aus unserer Region bekommen nun für die Jahre 2007 und 2008 ohne Antrag eine Steuerrückzahlung vom Finanzamt. „Angesichts der großen Zahl der Pendler in meinem Wahlkreis freue ich mich über den Richterspruch“, sagt der Bundestagsabgeordnete Dr. Gerhard Botz (SPD).

Das Bundesfinanzministerium schätzt die Rückzahlungen auf 2,5 Milliarden Euro pro Jahr. Die Finanzierung soll über Kreditaufnahme erfolgen. Die Bundesrichter ließen offen, wie eine Neuregelung der Pendlerpauschale aussehen soll. Eine ausschließliche Begründung mit Sparzwängen seitens des Gesetzgebers reiche aber nicht aus. „Über eine zukünftige Ausgestaltung der Pendlerpauschale sollte meiner Meinung nach der kommende Bundestag entscheiden. Zu häufige Änderungen derartiger Regelungen sind nicht gut“, sagt Dr. Botz weiter.

Der Bundestagsabgeordnete sieht in der höchstrichterlichen Entscheidung ein erneut gutes Funktionieren unseres rechtsstaatlichen Systems. „Darauf können wir wirklich bauen. Besonders der Gleichheitsgrundsatz erfährt als entscheidendes Element des Urteils eine Stärkung. Es gibt noch andere Handlungsfelder, wo dieser Grundsatz meines Erachtens stärker zum Tragen kommen sollte“ erläutert Dr. Botz.

Der Deutsche Bundestag kürzte 2006 die Pendlerpauschale. Berufspendler konnten danach erst ab dem 21. Kilometer Fahrtkosten in ihrer Einkommensteuererklärung pauschal mit 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Mit der Einführung des „Werkstorprinzips“ wollte der Gesetzgeber Steuerausgaben senken und Fernpendler unterstützen. Diese Regelung verstößt aber insbesondere wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gegen das Grundgesetz. Fahrtkosten zum Arbeitsplatz sind nun bis zu einer Neuregelung wieder ab dem ersten Kilometer anrechenbar.
 

Homepage Dr. Gerhard Botz