Inclusion im Thür. Bildungswesen verwirklichen

Veröffentlicht am 03.07.2013 in Bildung & Kultur

Pressemitteilung
vom 3.7.2013

Die SPD-Landtagsfraktion hat für das kommende Parlamentsplenum eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Inklusion im Thüringer Bildungswesen verwirklichen!“ beantragt. Damit reagiert sie auf die anhaltende Blockade des vom Bildungsministerium vorgelegten Entwicklungsplans Inklusion durch den Koalitionspartner. „Der Landtag hat vor einem Jahr mit den Stimmen aller Fraktionen die Landesregierung beauftragt, einen solchen Entwicklungsplan zu erarbeiten“, erinnert die SPD-Abgeordnete Regine Kanis. „Diesem Auftrag ist das Bildungsministerium 1:1 nachgekommen und hat, wie vom Parlament gefordert, den Inklusionsbeirat und die Schulträger bei der Erarbeitung eingebunden sowie regionale Gegebenheiten berücksichtigt.“ Das nun vorliegende Konzept sei in seiner Qualität und in seiner Differenziertheit bundesweit beispielgebend, das hätten die Reaktionen von Fachwissenschaftlern in den letzten Tagen mehrfach verdeutlicht. Dementsprechend sei die Blockadehaltung der Union gegenüber dem Entwicklungsplan nicht nachvollziehbar. Nicht allein dem Landtag, auch den Schulträger und den Akteuren im Inklusionsbereich sei ein weiteres Warten auf die Veröffentlichung des Papiers nicht länger zuzumuten.

„Letztes Jahr waren wir uns mit dem Koalitionspartner noch einig, dass wir die UN-Behindertenrechtskonvention ernstnehmen und ein inklusives Bildungswesen in Thüringen verwirklichen wollen“, sagt Kanis zudem. „Ich hoffe, die CDU steht nach wie vor zu ihrer damaligen Zusage.“ Besonders verärgert die Abgeordnete, dass von der Union nun das Argument ins Feld geführt wird, die Realisierung der Inklusion sei zu kostenintensiv und deshalb dürften im Entwicklungsplan keine Aussagen über den Einsatz zusätzlicher Landesmittel getroffen werden. „Es war schließlich die CDU selbst, die vor einem Jahr in den Landtagsbeschluss die Formulierung eingebracht hat, zu einer erfolgreichen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bedürfe es ‚auch zusätzlicher Investitionen‘“. Wer öffentlich eine solche Aussage mache, müsse später auch zu ihr stehen.

 

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