Koalitionsfraktionen legen Gesetzentwurf vor

Veröffentlicht am 27.06.2013 in Landtag

Mehr Transparenz bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Abgeordneten geplant

Mehr Transparenz bei den Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten wollen die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD erzielen. Dazu haben sie heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf im Thüringer Landtag eingereicht.

Damit würde das Thüringer Abgeordnetengesetz entsprechend novelliert. Die zum Teil bereits bestehenden allgemeinen Verhaltensregeln für Abgeordnete erhielten Gesetzeskraft.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Landtagsabgeordnete umfassend verpflichtet werden, die neben ihrem Mandat ausgeübten Tätigkeiten und Berufe anzugeben. Außerdem müssen Einkünfte der Abgeordneten neben dem Mandat künftig angegeben werden, wenn sie den Betrag von 1.000 Euro im Monat, beziehungsweise 10.000 Euro jährlich übersteigen. Dies entspricht auch der Rechtslage im Abgeordnetengesetz des Bundes. Die Praxis zur Anzeige- und Veröffentlichungspflicht von Spenden wird ebenfalls an die bestehende Rechtslage für Abgeordnete des Bundestages angepasst. Unzulässige Zuwendungen oder Vermögensvorteile beziehungsweise ihr Gegenwert müssen an den Landeshaushalt abgeführt werden. Die Veröffentlichung der Einkünfte im Handbuch und auf der Internetseite des Landtags soll wie im Abgeordnetengesetz des Bundes in zehn Stufen erfolgen.

Die SPD-Fraktion hatte bereits im Jahr 2008 eine ähnliche Reform des Abgeordnetengesetzes vorgeschlagen und diese auf ihrer Winterklausur in Bad Liebenstein Anfang 2013 bekräftigt. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sehen wir viele unserer Forderungen für mehr Transparenz von Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften von Landtagsabgeordneten als erfüllt an.

 

Homepage Regine Kanis