Lemb erfreut über Entscheidung zum Arbeitsgerichtsstandort Gera - Ostthüringer Oberzentrum wird gestärkt

Veröffentlicht am 08.07.2011 in Ankündigungen

Der Geraer Landtagsabgeordnete Wolfgang Lemb (SPD) freut sich, dass das Geraer Arbeitsgericht erhalten bleiben soll. Im Begleitbeschluss zum Haushaltsentwurf 2012 wird diese Entscheidung zu Gunsten Geras angekündigt. „Das ist eine gute Entscheidung weil Gera eine hervorragende Infrastruktur in der Arbeitsgerichtsbarkeit hat", so der Abgeordnete. Lemb äußerte zwar Verständnis für die kritischen Reaktionen aus Jena, hält diese aber sachlich für unbegründet.
Thüringen sei kein Stadtstaat, sondern ein Flächenland und daher müssten zumindest die Ober- und Mittelzentren bei Standortentscheidungen angemessen berücksichtigt zu werden.

"Jeweilige Standortentscheidungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform müssen aus meiner Sicht vorrangig fachlich bewertet werden", so Lemb. Dies gilt neben der Arbeitsgerichtsbarkeit auch für andere Entscheidungen, die in der nächsten Zeit anstehen.
Deshalb sei auch bei der Diskussion um die Finanzamtsstrukturen zu berücksichtigen, dass die Standortvorteile Gera's bei der Bearbeitung der Körperschaftssteuer deutlich überwiegen. Auch bei der Diskussion um die Zusammenlegung der Schulämter habe Gera durch seine mittlere Lage in Ostthüringen viele Standortvorteile die bei einer Zusammenlegung der ostthüringer Schulamtsstandorte berücksichtigt werden müsse.
Lemb kündigte an sich auch in Bezug auf diese Standortentscheidungen auch weiter für Gera einzusetzen.

 

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