Neues Erwachsenenbildungsgesetz stärkt die Arbeit der Träger und Einrichtungen nachhaltig

Veröffentlicht am 09.12.2016 in Landtag

„Das neue Gesetz sieht vor, bei der Grundförderung der Erwachsenenbildung den Sockelbetrag für die Einrichtungen ab 2018 um jeweils 30.000 Euro zu steigern. Das entspricht einem Plus von 1,2 Millionen Euro im Jahr bzw. einer Erhöhung der Gesamtaufwendungen des Landes für die Erwachsenenbildung um nicht weniger als 17,4 Prozent“, erklärt SPD-Bildungspolitikerin Marion Rosin. Die zweite zentrale Änderung im Gesetz sei die Festschreibung einer jährlichen Dynamisierung des Sockelbetrags der Grundförderung um 1,9 Prozent ab 2019. „Diese Erhöhung kann sich sehen lassen“, bekräftigt die bildungspolitische Sprecherin.

Sie verweist zugleich auf die drastischen Kürzungen der Landesförderung durch die CDU-Regierung im Jahr 2005. Seinerzeit wurden die Haushaltsansätze binnen eines Jahres von zuvor 8,7 Millionen Euro auf dann 4,7 Millionen Euro nahezu halbiert. Auch mit dem im Gesetz angelegten deutlichen Mittelaufwuchs lässt sich die Ausgabenhöhe des Jahres 2004 noch nicht wieder erreichen.

„Mit dem neuen Gesetz schnüren wir ein Gesamtpaket, das die Erwachsenenbildung in der Fläche nachhaltig stärken und ihre kontinuierliche qualitative Weiterentwicklung spürbar unterstützen wird“, ist sich Marion Rosin sicher.

Quelle:

Presseerklärung SPD-Fraktion

Erfurt, 8. Dezember 2016

 

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