Vereine können schnelle Flutopferhilfe beantragen
Minister Matschie stellt 160.000 Euro in zwei Hilfspaketen bereit
„Das Hochwasser hat viele Thüringer hart getroffen. Auch bei vielen ehrenamtlichen Vereinen hat es schwere Schäden hinterlassen. Überspülte Sportplätze, defektes Mobiliar und kaputte Spielplätze sind die sichtbaren Folgen. Deshalb kommt die Fluthilfe für Vereine, die das Thüringens stellvertretender Ministerpräsident Christoph Matschie jetzt gestartet hat, genau richtig.“
Christoph Matschie betont: „Die vom Hochwasser Betroffenen brauchen jetzt schnelle Unterstützung. Viele Regionen Thüringens wurden hart getroffen. Auch die Arbeit von Ehrenamtlichen wurde in Mitleidenschaft gezogen. Ich will, dass Hilfe schnell dort ankommt. Deshalb habe ich ein Sofortprogramm für gemeinnützige Vereine aufgelegt. Die Mittel können unbürokratisch beantragt werden. Für eine transparente Entscheidung wird eine Jury sorgen.“
Für betroffene Vereine stellt das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur 80.000 Euro aus Überschüssen der Staatslotterien bereit. Schnell und unbürokratisch soll mit Zuwendungen für Sachkosten geholfen werden – zum Beispiel bei der Neubeschaffung von Mobiliar, Einrichtungsgegenständen oder Materialanschaffungskosten.
Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Vereine, die aktuell vom Hochwasser und dauerregenbedingten Erdrutschen betroffenen wurden. Über die Vergabe der Mittel wird eine Jury entscheiden. Ihr gehören der Präsident des Landessportbundes, Peter Gösel, der Generalintendant des Theaters Gera-Altenburg, Kay Kuntze, der Chefredakteur der Ostthüringer Zeitung, Ullrich Erzigkeit, sowie die Minister Heike Taubert und Christoph Matschie an.
Ein weiterer Hilfsfond in Höhe von 80.000 Euro steht als Soforthilfe für Maßnahmen an Kunstwerken bzw. Raumkunstwerken, Parkskulpturen sowie Kleinarchitekturen zur Verfügung. Für Schäden an vom Hochwasser betroffenen einzelnen Kunstwerken können bis zu 3.000 Euro, für Raumkunstwerke bis zu 6.000 Euro ausgereicht werden. Mit diesen Mitteln können sowohl direkte Sicherungs- und Konservierungsmaßnahmen als auch der Aufwand für die konservatorische Betreuung und Planung finanziert werden. Die Anträge sind an das Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur zu stellen. Die fachliche Entscheidung über eine Förderung trifft das Landesamt für Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.
„Betroffene sollten von den Angeboten möglichst schnell Gebrauch machen. Denn das Geld soll möglich schnell dort ankommen, wo es dringend benötigt wird.“
Anträge und weitere Informationen unter:
www.tmbwk.de/fluthiilfe