Verfahren zur Beteiligung des Landtags in EU-Angelegenheiten werden überprüft

Veröffentlicht am 13.05.2013 in Landtag

Instrument gegen regulatorischen Übereifer der EU-Institutionen

Der Thüringer Landtag soll sich in der Plenarwoche im Juni mit seiner Beteiligung in Angelegenheiten der Europäischen Union befassen. Das haben die Fraktionen der CDU und der SPD jetzt beantragt. „Mit der Vereinbarung über die Unterrichtung und Beteiligung des Landtags in EU-Angelegenheiten hat die europapolitische Mitwirkung des Landesparlaments eine neue Qualität erhalten. Wir müssen uns jetzt mit der Frage auseinandersetzen, ob die im Mai 2011 vereinbarten Verfahren und Regeln ausreichen“, sagten die europapolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen, Gustav Bergemann (CDU) und Dorothea Marx (SPD), übereinstimmend. Mit der Vereinbarung hatten Landtag und Landesregierung eine Evaluierung beschlossen.

„Rechtsakte der EU berühren die politischen Gestaltungsspielräume der Länder und ihrer Landesparlamente in vielen Bereichen. Die Vereinbarung und der eigens eingerichtete Europaausschuss helfen uns, rechtzeitig zu sehen, wo die Zuständigkeiten der Landesgesetzgeber berührt sind und gegenzusteuern“, sagte Bergemann. Das Subsidiaritätsprinzip sei eine entscheidende Grundlage der europäischen Integration, weil es den Bürgerinnen und Bürgern die Sorge nähme, „von europäischen Institutionen ferngesteuert zu werden“, so der europapolitische Sprecher der CDU. Marx erklärte: „Nur durch Mitbestimmung der Parlamente haben die Entscheidungen der Europäischen Union eine demokratische Legitimation.“

Für Bergemann und Marx hat sich die Vereinbarung alles in allem bewährt. Die Abgeordneten nannten Beispiele: So ist es gelungen, mit einer Subsidiaritätsrüge das Ansinnen abzuwehren, für eine Ausbildung in den Pflegeberufen zwölf Schuljahre und damit in Deutschland eine Hochschulreife vorzuschreiben. Der Thüringer Landtag hat über das Beteiligungsverfahren ebenfalls sein Missfallen über die Privatisierung der Wasserversorgung geäußert. Insgesamt hat der Europaausschuss bisher 109 sogenannte Frühwarndokumente beraten und zu ihnen sechs Subsidiaritätsrügen und 18 Subsidiaritätsbedenken ausgesprochen.

 

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