Der Thüringer Landtag hat heute so genannte „Petitionen zur Veröffentlichung“ eingeführt. Sie werden im Internet veröffentlicht und können mitgezeichnet werden. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen verständigt und im Parlament eine entsprechende Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes herbeigeführt.
Das Gesetz wird an die massiven Veränderungen individueller und gesellschaftlicher Kommunikationsgewohnheiten angepasst. Den Vorschlag, den Verwaltungsvollzug auszusetzen, solange über eine eingereichte Petition nicht entschieden ist, lehnen die Koalitionsfraktionen ab. Ebenso sprechen sie sich gegen ein zusätzliches kommunales Petitionsrecht aus, das auch die kommunalen Spitzenverbände strikt ablehnen.
Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Verwaltung und stärkt die Position der Bürger. Das Thüringer Gesetz hat sich alles in allem bewährt. Wir passen es jetzt an die durch das Internet geprägten Kommunikationsgepflogenheiten unserer Zeit an und schaffen mit der Petition zur Veröffentlichung ein zusätzliches Instrument.
Bei Petitionen zur Veröffentlichung, die das Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern erreicht haben, werden die Vertrauenspersonen der Petenten öffentlich angehört. In diese Anhörung werden die Fachausschüsse einbezogen.
Die Novellierung zielt auf eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ab. Indem Petitionen künftig auch in Brailleschrift und in Gebärdensprache eingereicht werden können, sorgen wir für bessere Partizipationsmöglichkeiten.