Nichts sehen, nichts hören, nichts sagen - Justizausschuss verweigert frühe Beratung von Volksbegehren „Mehr Demokratie"

Veröffentlicht am 22.01.2009 in Freiheit & Sicherheit

Die heutige Entscheidung des Justizausschusses, sich bis auf weiteres nicht mit dem Volksbegehren „Mehr Demokratie in Thüringer Kommunen“ befassen zu wollen, kritisiert die SPD-Abgeordnete Heike Taubert. „Das Verhalten der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag erinnert an die berühmten drei Affen: nichts (Böses) sehen, nichts (Böses) hören, nichts (Böses) sagen“, so Taubert.

Sie spricht von Arbeitsverweigerung und verweist darauf, dass es die Ausschuss-Mehrheit heute abgelehnt hat, den Gesetzentwurf aus dem Volksbegehren gemeinsam mit dem Innenausschuss zu beraten. „Mit dieser Ablehnung zeigt die CDU-Mehrheit wieder einmal, was sie vom Volksbegehren hält, nämlich gar nichts“, konstatiert die Sprecherin für Kommunales der SPD-Fraktion. Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende erinnerte daran, dass die Möglichkeit einer gemeinsamen Beratung mehrerer Landtagsausschüsse im letzten Herbst in die Geschäftsordnung des Landtags aufgenommen worden war - auf Vorschlag der CDU-Fraktion. „Das Volksbegehren wäre eine gute Gelegenheit gewesen, diese Regelung mit Leben zu füllen“, so die Abgeordnete. Statt dessen missachte die CDU weiter konsequent den Bürgerwillen, „so wie die SED das bis 1989 getan hat.“

Heike Taubert

 

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