Heiko Gentzel begrüßt, dass Soforthilfen jetzt auch tatsächlich bereitstehen

Veröffentlicht am 09.06.2013 in Allgemein

Ausdrücklich begrüßt hat der innenpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Heiko Gentzel, dass die Landesregierung Richtlinien zur Gewährung von Soforthilfen für private Haushalte und Kleinunternehmen sowie für Kommunen verabschiedet hat.
„Erfreulich und wichtig ist vor allem, dass die Mittel wirklich ab sofort zur Verfügung stehen sollen“, betonte Gentzel. Die SPD-Fraktion hätte sich zwar gewünscht, dass Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht schon nach der Kabinettsitzung am Montag die Weichen Richtung Soforthilfen gestellt hätte. Aber „leicht verspätet ist besser als zu spät“, so der SPD-Politiker.

„Uns ist wichtig, dass den Hochwasseropfern jetzt unmittelbar und unbürokratisch für dringend benötigte Ersatzbeschaffungen Mittel bereit stehen und dass die Kommunen finanziell in die Lage versetzt werden, wichtige kommunale Infrastruktureinrichtungen unverzüglich instand setzen zu können.“ Gentzel erinnerte daran, dass die SPD-Fraktion frühzeitig darauf gedrängt hatte, dass die Soforthilfen auch möglichst sofort zur Verfügung gestellt werden müssen.
Als Abschläge für Hilfen an Hochwasseropfer und Kleinbetriebe stehen den Kreisen seit gestern insgesamt gut 10,3 Millionen Euro zur Verfügung. Für die Beseitigung von Schlamm und Schäden an der Infrastruktur weitere 6,4 Millionen Euro.
Ob die von Lieberknecht insgesamt zugesagten 20 Millionen Euro am Ende reichen, um zusammen mit den Bundeshilfen tatsächlich die schlimmsten Hochwasserauswirkungen zu beseitigen, wird man in den kommenden Tagen und Wochen sehen. Gentzel hält es für sehr wahrscheinlich, dass die Mittel nicht reichen werden. Die SPD-Fraktion plädiere deshalb weiterhin dafür, die nicht benötigten Zensus-Rücklagen von rund 30 Millionen Euro in voller Höhe für die Hochwasseropfer und die Beseitigung der Schäden an der Infrastruktur bereit zu stellen. Wenn sie am Ende doch nicht komplett benötigt werden, umso besser.

Georg Grünewald

 

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