Kreditverkäufe – Ab sofort mehr Rechte für Hausbesitzer

Veröffentlicht am 27.06.2008 in Steuern & Finanzen

Der Handel mit Immobilienkrediten hat vielerorts für große Besorgnis bei Häuslebauern gesorgt. Denn allzu häufig zeigt sich, dass es erwerbenden Finanzinvestoren lediglich um die zeitnahe Realisierung möglichst hoher Renditen durch die Zwangsversteigerung der Wohnimmobilie geht. Von einem Interesse an einer langfristigen, vertrauensvollen Kundenbeziehung kann im Regelfall keine Rede sein.

In harten Verhandlungen mit der CDU/CSU konnte die SPD sich mit ihrer verbraucherfreundlichen Position durchsetzen und hat mit dem nun beschlossenen „Risikobegrenzungsgesetz“ deutliche Verbesserungen zum Wohle des Kreditnehmers erzielt.

Eine Stärkung der Verbraucherrechte war zwingend erforderlich! Die beschlossenen Maßnahmen verbessern nicht nur die Transparenz und Information der Kreditnehmer, sondern lassen die Vollstreckung aus der Grundschuld bei ordnungsgemäß bedienten Immobiliendarlehen regelmäßig unmöglich werden.

Weitere konkrete Informationen zu diesem Thema finden Sie in untenstehendem Dokument.

Eckpunkte Risikobegrenzungsgesetz
 

Homepage Dr. Gerhard Botz