Arbeit
Anhebung des Mindestlohns und Neuregelung der Minijob-Grenze ab Oktober 2022
„Wer in Vollzeit arbeitet, soll angemessen am sozialen Leben teilhaben können. Auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit geringem Einkommen muss ein Kino- oder Schwimmbadbesuch möglich sein. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber hart arbeitenden Menschen“, verdeutlicht Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales.
Das Bundeskabinett hatte am 23. Februar einen Gesetzesentwurf zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns und zur Änderung im Bereich der geringfügigen Beschäftigung beschlossen. Neben der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022, wird die Entgeltgrenze für Minijobs neu geregelt. Wer nun einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, darf monatlich 520 Euro einnehmen. Damit steigt die Minijob-Grenze um 70 Euro.
Ich habe mich schon vor einiger Zeit zusammen mit Kolleginnen und Kollegen der SPD-Bundestagsfraktion, der Ost-SPD im Bundestag und den Regierungsmitgliedern der ostdeutschen Bundesländer für eine Erhöhung des Kurzarbeitergeldes für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit vergleichsweise geringen Löhnen eingesetzt. Die Union sollte ihre Blockade bei dem Thema aufgeben. Sie riskiert sonst, dass zahlreiche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den Weg in die Grundsicherung gehen müssen."
Die Landratskandidatin Bettina Feller und der Landtagsabgeordnete Frank Weber (beide SPD) unterstützen die in der letzten Woche durch das Wirtschaftsministerium vorgestellte neue Aus- und Weiterbildungsinitiative „Thüringen braucht dich“. Die Initiative bündelt alle bisherigen Programme zur Aus- und Weiterbildung und richtet sich insbesondere an jungen Menschen unter 35 Jahren ohne Berufsabschluss und junge Arbeitslose.