Kaiser: „SPD setzt milliardenschwere Hilfen für Kommunen durch“

Elisabeth Kaiser
"Mit dem erfolgreichen Einsatz für milliardenschwere Hilfsprogramme haben wir unter Beweis gestellt, dass sich Gemeinde, Städte und Kreise auf die SPD verlassen können", sagt die Ostthüringer Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser.

Das zeigten die Konjunktur- und Hilfspakete, die die Große Koalition im Bund und die rot-rot-grüne Landesregierung in dieser Woche beschlossen haben.

 

Einigung auf Corona-Soforthilfen

Dank SPD mehr Geld u.a. für Kommunen, Landkreise, Eltern, Soloselbstständige, Pflege und Kultur

 

Bis tief in die Nacht haben die Landtagsfraktionen SPD, Linke, Grüne und CDU über die Mittelverteilung im Sondervermögen, das im Mantelgesetz über die Corona-Soforthilfen verankert wird, verhandelt. Für den Kyffhäuserkreis bedeutet das ein Hilfspaket von insgesamt 2,1 Mio. Euro.

Die Sondershäuser Landtagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Thüringer Landtags, Dorothea Marx,  wertet die gestrige Einigung zum Sondervermögen zur Abmilderung der Folgen der Coronakrise als Erfolg:

 

Kaiser (SPD) begrüßt geplanten Rettungsschirm für Kommunen

Elisabeth Kaiser

Die SPD-Bundestagsabgeordnete Elisabeth Kaiser begrüßt den von Bundesfinanzminister Olaf Scholz geplanten Rettungsschirm für Kommunen.

 

Dorothea Marx zum diesjährigen Tag der Arbeit am 1. Mai

Damit es nicht beim Danke bleibt!

Das Jahr 2020 zeigt, welche Berufsgruppen wirklich systemrelevant sind und wen unsere Gesellschaft wirklich braucht: Die Beschäftigten in der Pflege, im Einzelhandel, im Fernverkehr und im Reinigungsgewerbe. Ohne sie stünde unsere Gesellschaft derzeit still. Gleichzeitig sind es die Berufsgruppen, die unterdurchschnittlich verdienen.

 

Neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus tritt am Montag in Kraft

Die wichtigsten Punkte der neuen Verordnung im Überblick:

Nach wie vor gilt:

  • Abstand halten (mindestens 1,5 Meter)
  • Hygienemaßnahmen einhalten
  • Mitglieder eines Haushalts dürfen sich gemeinsam mit maximal einer haushaltsfremden Person drinnen oder draußen aufhalten

Vorbehaltlich zusätzlicher Schutzmaßnahmen werden genehmigt:

ab 20. April Öffnung von:

  • Bibliotheken
  • Geburtsvorbereitungskursen
  • Tagesgruppen für Kinder und Jugendliche mit sozialem Unterstützungsbedarf
  • Autohandel

ab dem 24. April Öffnung von:

  • Geschäften bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern

ab 27. April Öffnung von:

  • Zoologischen und botanischen Gärten, Tierparks und ähnlichen Einrichtungen unter freiem Himmel
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Beratungsstellen
  • Schulen für Abiturienten

ab 3. Mai erlaubte Versammlungen:

  • Versammlungen in geschlossen Räumen (max. 30 Personen)
  • Versammlungen unter freiem Himmel (max. 50 Personen)
  • Gottesdienste und sonstige religiöse Zusammenkünfte (in geschlossene Räume max. 30 Pers., unter freiem Himmel max. 50 Personen)

ab 4. Mai Öffnung von:

  • Friseurbetriebe und Barbiergeschäfte
  • Schulen für weitere Abschlussklassen