Der Untersuchungsausschuss 5/1 „Rechtsterrorismus und Behördenhandeln“ hat heute einstimmig seinen Abschlussbericht beschlossen.
Es besteht jetzt noch bis zum 15. August 2014 die Möglichkeit zur Abgabe von Sondervoten einzelner Mitglieder. Diese werden voraussichtlich hauptsächlich Ausführungen zu unterschiedlichen politischen Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit der Sicherheitsbehörden beinhalten.
Der Ausschuss ist sich in der Bewertung des Umgangs Thüringer Behörden mit dem NSU in hohem Maße einig gewesen und hat damit seine intensive Aufklärungsarbeit der letzten zweieinhalb Jahre erfolgreich abgeschlossen.
Eine detaillierte Vorstellung des Berichts wird nach Eingang der Sondervoten und Drucklegung des Berichts erfolgen.
Am 10. Juli fand im Kahlaer Rathaussaal eine Diskussionsveranstaltung zum Stand der Aufarbeitung der NSU-Verbrechen statt. Ein Anwalt der Nebenklage, ein Mitarbeiter von ezra, der mobilen Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, ein wisschenschaftlicher Mitarbeiter der Linken und die Vorsitzendes des Ausschusses "Rechtsterrorismus und Behördenhandeln" im Thüringer Landtag Dorothea Marx, diskutierten zwei Stunden lang. Dabei standen besonders die Perspektiven der Opfer und Angehörigen rechtsextremer Gewalt im MIttelpunkt. Die SPD-Abgeordnete Dorothea Marx gab Einblicke in die Arbeit des Untersuchungsausschusses, der mit dem Ende der Legisalturperiode enden wird.