Pelke und Lemb weisen Kritik an Anzeige des Wirtschaftsministeriums zurück

Mitarbeiter von Bosch brauchen jetzt parteiübergreifende Unterstützung

Die SPD-Landtagsabgeordneten Birgit Pelke und Wolfgang Lemb weisen die Vorwürfe, die jetzt gegen das Wirtschaftsministerium wegen einer heute veröffentlichten Anzeige erhoben wurden, zurück. Beide machen deutlich, dass die Abgeordneten aller im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen angefragt wurden, ob sie die heute in den Thüringer Tageszeitungen geschaltete Anzeige namentlich unterstützen wollen. Auch die Kabinettsmitglieder seien vom Wirtschaftsministerium um Unterstützung gebeten worden.

 

Blog zu Bosch in Arnstadt

Hier erfahren Sie alles über die aktuellen Geschehnisse zum von Schließung bedrohten Bosch-Werk in Arnstadt:

Bosch in Arnstadt muss leben Blog

 

„Bosch muss in Arnstadt erhalten bleiben“ - SPD-Landtagsfraktion gibt Solidaritätserklärung ab

Mit einer Solidaritätserklärung hat die SPD-Landtagsfraktion den Bosch-Beschäftigen in Arnstadt ihre Unterstützung zugesagt. „Die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag stellt sich hinter die berechtigten Forderungen der Belegschaft von Bosch in Arnstadt und der IG Metall zum Erhalt der Arbeitsplätze“,

 

SPD-Politiker bedauern Entscheidung von Bosch/Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen gefordert

„Tief enttäuscht“ haben sich der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Wolfgang Lemb, und die Arnstädter SPD-Abgeordnete Eleonore Mühlbauer von der Ankündigung der Firma Bosch gezeigt, ihre Aktivitäten im Bereich Photovoltaik zu beenden.

 

Bundesrichter stützen mit Leiharbeit-Urteil den Grundsatz gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit

Die justizpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion, Dorothea Marx, hat das gestrige Leiharbeit-Urteil des Bundesarbeitsgerichtes begrüßt. „Die Richter haben eine gute Entscheidung getroffen, ganz im Sinne des Grundsatzes `gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit´, wie ihn auch die SPD-Fraktion vertritt“, sagte Marx nach der Urteilsverkündung.

Den betroffenen Leiharbeitern ermögliche das Urteil jetzt zu prüfen, ob sie Nachzahlungen bei den Unternehmen geltend machen können. Das hänge im Einzelfall allerdings von den konkreten arbeitsvertraglichen Regelungen ab, erläuterte Marx.