Einer Ausweitung der Residenzpflicht auf das ganze Land begrüßen auch ein Großteil der Ausländerbehörden

SPD-Fraktion erneuert Forderung nach Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Thüringen / Position der Ausländerbehörden liefert starke Argumente

„Thüringen braucht eine modernere und menschlichere Asylpolitik“, fordert Regine Kanis, die Sprecherin für ausländische Mitbürger und Asyl der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag. Sie nehme erfreut zur Kenntnis, dass laut einem Pressebericht zwei Drittel aller Ausländerbeauftragten in Thüringen keine Schwierigkeiten damit hätten, die Residenzpflicht auf den gesamten Freistaat auszuweiten. Das gehe zumindest aus einer von Thüringens Innenminister Geibert in Auftrag gegebenen Evaluierung der bisherigen Regelungen zum Asylrecht hervor, über die heute in der thüringischen Presse berichtet wird.

„Die jetzt bekannt gewordene Position der Ausländerbehörden liefert wichtige Argumente für eine weniger restriktive Flüchtlingspolitik im Freistaat. Thüringen ist nach wie vor Schlusslicht im Ländervergleich“, betont Kanis. Thüringens Innenminister Geibert stehe im Wort und müsse den Landtag zeitnah, bis Ende März, ohnehin darüber informieren, wie er mit der Residenzpflicht weiter verfahren wolle. „Es wäre ein Unding, wenn die Erkenntnisse aus der Evaluierung dabei keine Rolle spielen würden“, so die Abgeordnete.

An der Position der SPD-Fraktion in dieser Frage habe sich bis heute nichts geändert, betont Kanis. „Den Asylsuchenden eine maximale Bewegungsfreiheit in unserem Land zu ermöglichen, bleibt eines der Grundanliegen von uns Sozialdemokraten.
Die hessische Landesregierung sei vor einiger Zeit mit gutem Beispiel vorangegangen, indem sie einem Antrag der dortigen SPD-Fraktion gefolgt sei und die Ausweitung der Residenzpflicht auf das gesamte Bundesland ermöglicht habe.

 

Sprecherkonferenz in Düsseldorf

Regelmäßig treffen sich die Fachsprecher der einzelnen Fraktionen zum Erfahrungsaustausch. In diesem Jahr waren die Sprecher für Petitionen zu Gast bei den Genossen in Düsseldorf.
Hauptthemen waren online- Petitionen, öffentliche Petitionen oder Petitionen zur Veröffentlichung, aber natürlich auch die unterschiedlichen Arbeitsweisen der Petitionsausschüsse in den Landtagen und dem Bundestag.
Wir tauschten uns natürlich auch über unsere Erfahrungen aus, den Bürgern ihr verfassungsmäßiges Recht auf die Einreichung von Petitionen näher zu bringen und unsere Arbeit bei einer noch breiten Bevölkerungsschicht bekannt zu machen.

 

Kahla als Arbeitsschwerpunkt

Gespräch im Seniorenwohnen in Kahla

In der Wahlkreiswoche im Februar informierte ich mich im Gespräch mit dem Geschäftsführer Jürgen Kraft der AWO im Saale-Orla-Kreis über deren verschiedene Einrichtungen und das damit verbundene ehrenamtliche Arrangement im Sozialwesen. Als Kuratoriumsmitglied der Ehrenamtsstiftung lerne ich so Thüringen auf diesem Gebiet noch besser kennen.
Im Wahlkreis nutzte ich die Gelegenheit, in einem Gespräch mit der Kahlaer Bürgermeisterin Claudia Nissen mich über die Stadtentwicklung und ihre Vorhaben zu informieren. Dabei verstärkte sich bei mir der Eindruck, dass insbesondere die Einbeziehung aller Bürger in Entscheidungen und Vorhaben ihr besonders am Herzen liegen.
Im Gespräch mit Michael Briese, der nicht nur Stadtrat sondern auch Gewerbetreibender im Kahlaer „Camisch“ ist, wollte ich mehr über das Unternehmen „ B&S Bürosysteme“ erfahren, aber es ging in unserem Gespräch u.a. um die Zusammenarbeit mit der Stadt und den benachbarten Gewerbetreibenden.
Am Nachmittag informierte ich mich bei einem Rundgang im Seniorenwohnen „Am langen Bürgel“ unter der Trägerschaft der Diakonie Ostthüringen über das Konzept und dessen Umsetzung. Der Einrichtungsleiter Maik Jung zeigte mir dabei die sehr guten Wohnbedingungen sowohl in den Wohngruppen als auch in den mit betreuten angegliederten privaten Wohnformen, machte aber auch auf Schwierigkeiten bei der Gewinnung von Fachkräften aufmerksam.
Anschließend trafen wir uns im Andachtsraum der Einrichtung mit einigen Bewohnern zum gemeinsamen Kaffeetrinken. Neben den Gesprächen, lud Hans-Christian Schmidt (Mitglied des SPD-Ortsvereins und Stadtratsmitglied in Kahla) zu einem kleinen Stadtrundgang mit Bildern ein, in dem er Veränderungen und Aktivitäten in der Stadt vorstellte.
Ich rundete meine Besuche in Kahla mit einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der „Wohnbaugesellschaft Kahla GmbH“ ab. Herr Pfeifer informierte mich über die Wohnraumsituation, weitere Sanierungsvorhaben, aber auch über die besonderen Bemühen um die Verbesserung der Gebäudesubstanz im Stadtkern. Zum Beispiel wird nach der Sanierung des alte Amtshauses hier die Bibliothek und eine Begegnungsstätte einziehen.

 

SPD-Fraktionssitzung in Sondershausen

Auf Einladung der Sondershäuser Landtagsabgeordneten Dorothea Marx, findet die nächste auswärtige Fraktionssitzung der SPD-Landtagsfraktion am kommenden Mittwoch, den 27. Februar 2013, im Technikzentrum der Stadtwerke Sondershausen statt. Schwerpunkte der Sitzung werden die Themen „Wirtschaft und Arbeitsmarkt“ und „Demografischer Wandel“ sein.

 

Novelle des Petitionsgesetzes auf den Weg gebracht/ Rechte der Bürger werden gestärkt

Der Thüringer Landtag hat heute so genannte „Petitionen zur Veröffentlichung“ eingeführt. Sie werden im Internet veröffentlicht und können mitgezeichnet werden. Darauf hatten sich die Koalitionsfraktionen verständigt und im Parlament eine entsprechende Änderung des Thüringer Petitionsgesetzes herbeigeführt.
Das Gesetz wird an die massiven Veränderungen individueller und gesellschaftlicher Kommunikationsgewohnheiten angepasst. Den Vorschlag, den Verwaltungsvollzug auszusetzen, solange über eine eingereichte Petition nicht entschieden ist, lehnen die Koalitionsfraktionen ab. Ebenso sprechen sie sich gegen ein zusätzliches kommunales Petitionsrecht aus, das auch die kommunalen Spitzenverbände strikt ablehnen.

Das Petitionsrecht ist ein wichtiges Instrument zur Kontrolle der Verwaltung und stärkt die Position der Bürger. Das Thüringer Gesetz hat sich alles in allem bewährt. Wir passen es jetzt an die durch das Internet geprägten Kommunikationsgepflogenheiten unserer Zeit an und schaffen mit der Petition zur Veröffentlichung ein zusätzliches Instrument.
Bei Petitionen zur Veröffentlichung, die das Quorum von mindestens 1.500 Mitzeichnern erreicht haben, werden die Vertrauenspersonen der Petenten öffentlich angehört. In diese Anhörung werden die Fachausschüsse einbezogen.

Die Novellierung zielt auf eine stärkere Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen ab. Indem Petitionen künftig auch in Brailleschrift und in Gebärdensprache eingereicht werden können, sorgen wir für bessere Partizipationsmöglichkeiten.