Landtag
Im Gleichstellungsausschuss wurde am Mittwoch abschließend über die Novelle des Gleichstellungsgesetzes abgestimmt. Dabei ist besonders hervorzuheben, dass das Gesetz viele richtige und wichtige Ansätze hat.
So werden die Gleichstellungsbeauftragten in den Behörden und in den Kommunen durch das neue Gesetz in großem Umfang gestärkt. Positiv ist zudem, dass deren Befugnisse künftig im Gesetz festgeschrieben werden. Der größte Fortschritt ist jedoch das umfangreiche Klagerecht, auf das im Falle von Konflikten zurückgegriffen werden kann. Bei Meinungsverschiedenheiten grundsätzlicher Art mit der Dienststellenleitung könne jetzt das jeweilige Verwaltungsgericht eingeschaltet werden. Gut sei auch, dass in kleineren Dienststellen Entlastungsregelungen für die Gleichstellungsbeauftragten geschaffen würden.
Trotzdem gibt es immer noch Verbesserungsmöglichkeiten. Solange Frauen in ihrem Alltag noch in großem Umfang Benachteiligung gegenüber Männern erleben, wird es sich in der Praxis zeigen, wie sich die Bestellung von männliche Gleichstellungsbeauftragten auswirkt. Dies erlaubt das Gesetz jetzt aber auf ausdrücklichen Wunsch des Koalitionspartners CDU, da mussten wir als SPD-Fraktion in den sauren Koalitionsapfel beißen. Wir nehmen die Bedenken der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten Thüringens ernst. Diese hatten in einem öffentlichen Brief an die Mitglieder des Gleichstellungsausschusses in Frage gestellt, dass männliche Gleichstellungsbeauftragte eine „wirksame Interessenvertretung für Frauen sein können, insbesondere nicht im Problembereich häusliche Gewalt oder sexuelle Gewalt“.
Nach intensiver Diskussion zu den vor uns stehenden Aufgaben fassten wir auf unserer Klausurtagung der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag am 30. und 31. Januar 2013 in Bad Liebenstein folgendem Beschluss
Thüringen steht vor großen Herausforderungen, will sich das Land eine eigenständige Zukunft sichern. Immer offensichtlicher wird dabei, dass es mit einem einfachen Weiter-so nicht getan ist. Die Energiewende, der immer noch nötige wirtschaftliche Aufholprozess und der demografische Wandel dulden keinen Stillstand, sondern fordern entschlossenes Handeln. Und nicht zuletzt stellen uns die sinkenden Einnahmen des Landes vor große Herausforderungen.
Deshalb ist die SPD-Fraktion 2009 angetreten, um die vielfach verkrusteten Strukturen in der Politik des Freistaats aufzubrechen und für eine Erneuerung zu sorgen. Dazu hat sie einen ehrgeizigen Koalitionsvertrag mit der CDU ausgehandelt. Heute sind viele Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag bereits umgesetzt. Die SPD hat der Landespolitik einen deutlichen sozialdemokratischen Stempel aufgedrückt. Diesen Weg wollen und müssen wir fortsetzen.
Insbesondere beim Thema Verwaltungs- und Gebietsreform steht die Landesregierung noch in der Pflicht. Zudem spielt mit dem demografischen Wandel die Bildungs- und die Sozialpolitik eine immer wichtigere Rolle. Der Konsolidierungskurs des Landes muss aber gleichzeitig fortgesetzt werden. Auch die Sicherheitsarchitektur steht vor einer Neuordnung und nicht zuletzt wollen wir wirtschafts- und arbeitsmarktpolitische Impulse geben.
Dass diese vielfältigen Herausforderungen auch sozial gestaltet werden - dafür wird sich die SPD-Fraktion im Thüringer Landtag einsetzen. Wo sie die Arbeitsschwerpunkte sieht und was sie sich dazu im Jahr 2013 und darüber hinaus vorgenommen hat, beschreiben die Bad Liebensteiner Beschlüsse.
1.) Bildungs- und Kulturland stärken
2.) Sozialpolitische Schwerpunkte setzen
3.) Strukturen für die Zukunft entwerfen
4.) Sicherheit gewährleisten
5.) Beschäftigung sichern
6.) Energiewende gestalten
Gefängnis-Neubau in Zwickau wird rund 300 Haftplätze weniger haben als die Altstandorte in Westsachsen und Ostthüringen, die geschlossen werden sollen
Erfurt – Mit Unverständnis reagieren die Regierungsfraktionen von CDU und SPD auf die Kritik des Thüringer Rechnungshofes, dass es mit dem Bau einer neuen gemeinsamen Justizvollzugsanstalt mit Sachsen am Standort Zwickau-Pöhlau ein Überangebot von 330 Haftplätzen in Thüringen geben werde. Die justizpolitischen Sprecher der Fraktionen von CDU und SPD, Manfred Scherer und Dorothea Marx, wiesen bereits in der Haushaltsdebatte zum Einzelplan des Justizministeriums am 24. Januar diese Behauptung des Rechnungshofpräsidenten Sebastian Dette als „schlicht falsch“ zurück.
SPD-Flüchtlingspolitikerin Regine Kanis: Grünen-Kritik ist scheinheilig/Humanitäre Fortschritte auch ohne Wintererlass
Als „hochgradig scheinheilig“ hat die Flüchtlingspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Regine Kanis, die Kritik der Grünen an der Thüringer Flüchtlingspolitik bezeichnet. Während die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg aus guten Gründen der Vereinbarung aller Innenminister zugestimmt hat, keinen generellen Wintererlass zu beschließen, kritisieren die Grünen in Thüringen diese Politik.
Die SPD-Politikerin erinnerte daran, dass die Landesregierung in Stuttgart anstelle eines generellen Wintererlasses entschieden hat, Abschiebungen von Familien mit minderjährigen Kindern nach Serbien und Mazedonien vorerst nicht zu vollziehen, was von der Grünen-Fraktion in Baden-Württemberg in einer Pressemitteilung ausdrücklich begrüßt werde.
Kanis: „Entweder hat die Grünen-Fraktion nicht registriert, dass sich ihre Parteifreunde in Baden-Württemberg längst für eine kleine Lösung entschieden haben, oder sie will es nicht registrieren.“
Für eine solche kleine Lösung werde man sich auch in Thüringen entscheiden, kündigte Kanis an. Das habe die SPD-Fraktion im Koalitionsausschuss erreicht. Im Einvernehmen zwischen Innenministerium und Landesverwaltungsamt wird es wie in Baden-Württemberg keine Abschiebungen von Familien auf den Balkan geben.
Im Übrigen sollten auch die Grünen zur Kenntnis nehmen, dass die Koalition auf Drängen der SPD-Fraktion weitere deutliche humanitäre Verbesserungen für Flüchtlinge auf den Weg gebracht hat.
So haben sich die Koalitionsfraktionen auf eine Novellierung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes geeinigt. „Hier konnte sich die SPD mit ihrer Forderung durchsetzen, Wohlfahrtsverbänden und Flüchtlingsorganisationen künftig einen verbesserten Zugang zu Gemeinschaftsunterkünften zu ermöglichen“, so Kanis. Das Flüchtlingsaufnahmegesetz werde jetzt um eine entsprechende Regelung ergänzt. Auch in die Debatte um eine Ausweitung der Residenzpflicht auf ganz Thüringen bahne sich eine Lösung an. Bis Ende März soll der Innenminister dazu einen Vorschlag präsentieren. Auf einen entsprechenden Antrag hätten sich die Koalitionsfraktionen verständigt.
Presseerklärung
Es ist mittlerweile zur guten Tradition geworden, dass die Abgeordneten der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag benachteiligten Kindern zu Weihnachten eine Freude bereiten wollen. Die sozialdemokratischen Politiker verpackten am 12. Dezember eigenhändig Geschenke im Thüringer Landtag.
Kinder im Alter von ein bis zwölf Jahren aus dem Asylbewerberheim Weimar dürfen sich dieses Jahr über liebevoll ausgewählte Spielsachen freuen. Der aus Weimar stammende Abgeordnete Dr. Thomas Hartung wird die 50 Päckchen und Schokoladenfiguren im Rahmen einer Weihnachtsfeier am 15. Dezember in dem Asylbewerberheim verteilen.
Die Einrichtung liegt dem gesundheitspolitischen Sprecher besonders am Herzen: „Als Arzt im Dienst habe ich die Menschen kennengelernt und war ständig in Kontakt mit bewegenden Schicksalen. Die Kinder wachsen in keinem guten Umfeld auf. Für viele ist es das erste Geschenk überhaupt, das sie bekommen.“