Landtag
Presseerklärung Erfurt, 20. Mai 2011
Kanis zu Residenzpflicht: Kabinettsbeschluss bringt deutliche Verbesserungen für Asylsuchende / Bundesratsbeschluss ermöglicht Öffnung über Ländergrenzen
Mit Blick auf Top 23 im Plenum zum Thema Ausweitung der Residenzpflicht erklärt Regine Kanis, die migrationspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag: „Mit der vor kurzem im Thüringer Kabinett getroffenen Übereinkunft haben Asylsuchende künftig definitiv einen größeren Bewegungsradius in Thüringen als bislang. Das begrüße ich ausdrücklich, auch wenn mir die jetzt gefundene Regelung für Asylsuchende in Thüringen nicht weit genug geht.“
Kanis erinnert an einen kürzlich gefassten Bundesratsbeschluss zur Lockerung der Residenzpflicht. Die entsprechende Änderung des Asylverfahrensgesetzes ermögliche es den Bundesländern, den Aufenthaltsbereich für Asylbewerber auf das ganze Land auszuweiten. Diese Erweiterung könne auch auf benachbarte Bundesländer ausgedehnt werden - vorausgesetzt, diese einigten sich einvernehmlich.
Seit mehreren Monaten informiere ich mich im Rahmen meiner Sprecherfunktion über die Unterbringung und Betreuung der Asylbewerber in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Dabei schaute ich mir nicht nur die Unterbringung an, sondern führte Gespräche mit den Verantwortlichen in den Verwaltungen, den Betreuern vor Ort und wenn möglich mit Asylsuchenden selbst.
Sabine Doht, stellvertretende Vorsitzende der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag, stellte am Rande der heutigen Landtagsdebatte über die Zuwendungen an die Fraktionen wiederholt klar, dass die SPD-Fraktion keinerlei Fraktionszulagen an ihre Mitglieder zahlt. „Die Sozialdemokratische Fraktion setzt damit das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2000 eins zu eins um“, so Doht.